Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Zaunhöhe) wird erteilt.

 

Der gemeindliche Kanal im angrenzenden Wegebereich (Flur-Nr. 1564, Gemarkung Feldkahl) darf durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden. Der Antragsteller hat auf eigene Kosten, in Abstimmung mit dem Markt Hösbach, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen damit durch seine Baumaßnahmen die Stabilität der Verrohrung nicht gefährdet wird.