Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Hinsichtlich des auskragenden Werbeschildes (Ausleger) im öffentlichen Bereich ist die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt bzw. die Kreisstraßenverwaltung zu beteiligen.