Sitzung: 12.02.2019 BA/058/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird erteilt.
Hinsichtlich des auskragenden Werbeschildes (Ausleger) im öffentlichen Bereich ist die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt bzw. die Kreisstraßenverwaltung zu beteiligen.