Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Entsprechend der Baugenehmigung vom 16. Dezember 1994 des Landratsamtes Aschaffenburg (dortige Zeichen: 94001847/La) ist die nicht überbaubare Fläche des Anwesens als Grünfläche anzulegen und zu unterhalten oder gärtnerisch zu nutzen. Diesbezüglich wird auch auf § 6 Abs. 4 der vormaligen gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 04. Oktober 1994 verwiesen die mit Veröffentlichung am 06. Oktober 1994 in Kraft getreten ist und zwingend eine Vorgartenbegrünung fordert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Vorgabe erteilt, dass die vorliegende Planung im Vorgartenbereich um einen Grünstreifen, zwischen den Anwesen Feldkahler Straße 26, neben dem dort bereits genehmigten Stellplatz, und dem Anwesen Feldkahler Straße 28, ergänzt wird.

 

Der Ablösung eines Stellplatzes, wie beantragt, wird zugestimmt.