Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Über die vorgetragenen Bedenken der Grundstücksnachbarn hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Garagenbedachung, Garagenstandort, Dachgeschossausbau) wird erteilt.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhen des Wohnhauses und der Garagen sind einzuhalten. Diesbezüglich etwaig erforderliche Befreiungen werden nicht erteilt.

 

Über die Gebäudeeinstellung im Gelände hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Die erforderlichen Stellplätze samt Zufahrten sind jeweils in ausreichender Breite nachzuweisen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.