Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Markt Hösbach beauftragt eine Architektin bzw. einen Architekten mit einer Kostenschätzung auf Basis einer genehmigungsfähigen baulichen Anlage aufgrund einer Nutzungsänderung im Sinne der Bayerischen Bauordnung unter Berücksichtigung der Wünsche der Vereinsgemeinschaft (Schreiben vom 02. Juni 2015).