Sitzung: 09.04.2019 BA/060/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Markt Hösbach
nimmt vom vorliegenden Antrag Kenntnis.
Unter Hinweis auf
die Stellungnahme samt Empfehlung des Büros Trölenberg und Vogt, Aschaffenburg,
vom 05. April 2019 wird dem Landratsamt Aschaffenburg wie folgt angetragen:
Die Erteilung einer langfristigen
wasserrechtlichen Erlaubnis sollte an folgende Auflagen und Bedingungen
gebunden sein:
-
Sanierung
der Bachläufe, Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bäche,
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Beschränkung
der Entnahmemenge, so dass dauerhaft eine ausreichende Wasserführung in den
Bächen verbleibt,
-
Reduzierung
der Verrohrungen auf das unbedingt notwendige Maß,
-
Wiederbestockung
der Bachufer, soweit sie nicht in unmittelbarer Nähe der Fischteiche liegen,
-
Rückbau
der Gebäude und Schuppen, Beschränkung auf ein Betriebs- und Lagergebäude,
-
keine
Freizeitnutzung,
-
Entfernung
aller Ablagerungen und Sanierung der Geländeoberflächen,
-
Anlage
eines Pflanzstreifens aus Bäumen und Sträuchern entlang der Nordwestseite
(Erlenbachstraße) um die landschaftliche Einbindung des Geländes zu verbessern.
Die entsprechend
vom Landratsamt festzulegenden Maßnahmen sollten vom Antragsteller weitergehend
in Text und Karte konkretisiert werden. Zur Sicherstellung der Umsetzung wird
die Hinterlegung einer Kaution vorgeschlagen.