Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Markt Hösbach nimmt vom vorliegenden Antrag Kenntnis.

 

Unter Hinweis auf die Stellungnahme samt Empfehlung des Büros Trölenberg und Vogt, Aschaffenburg, vom 05. April 2019 wird dem Landratsamt Aschaffenburg wie folgt angetragen:

 

Die Erteilung einer langfristigen wasserrechtlichen Erlaubnis sollte an folgende Auflagen und Bedingungen gebunden sein:

 

-       Sanierung der Bachläufe, Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bäche,

-       Beschränkung der Entnahmemenge, so dass dauerhaft eine ausreichende Wasserführung in den Bächen verbleibt,

-       Reduzierung der Verrohrungen auf das unbedingt notwendige Maß,

-       Wiederbestockung der Bachufer, soweit sie nicht in unmittelbarer Nähe der Fischteiche liegen,

-       Rückbau der Gebäude und Schuppen, Beschränkung auf ein Betriebs- und Lagergebäude,

-       keine Freizeitnutzung,

-       Entfernung aller Ablagerungen und Sanierung der Geländeoberflächen,

-       Anlage eines Pflanzstreifens aus Bäumen und Sträuchern entlang der Nordwestseite (Erlenbachstraße) um die landschaftliche Einbindung des Geländes zu verbessern.

 

Die entsprechend vom Landratsamt festzulegenden Maßnahmen sollten vom Antragsteller weitergehend in Text und Karte konkretisiert werden. Zur Sicherstellung der Umsetzung wird die Hinterlegung einer Kaution vorgeschlagen.