Sitzung: 04.06.2019 BA/062/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
werden gegenwärtig nicht erteilt.
Über die abstandsflächenrechtlichen Belange wird die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg entscheiden.