Sitzung: 04.06.2019 BA/062/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zu den vorgenannten Fragen wird, jeweils unter Beachtung der
folgenden Vorgaben, erteilt:
Die
Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung (§ 6 Abs. 4) sind, ggf.
mittels Errichtung extensiv begrünter Dächer, einzuhalten. Der hierfür
erforderliche rechnerische Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu
erbringen. Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die
eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm/h ausreichend ist; der
Entwurfsverfasser hat im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens zu bestätigen,
dass diese Löschwassermenge für das Bauvorhaben ausreichend ist.
Hinsichtlich der
Überbauung des gemeindlichen Flurstücks 90,
Gemarkung Rottenberg, ist vor Erteilung der späteren Baugenehmigung eine
notarielle Vereinbarung abzuschließen in der die Rechte und Pflichten im
Zusammenhang mit der Bebauung festgelegt werden.
Das in Variante 2 dargestellte zweite Obergeschoss (Penthaus) ist als ein
gegenüber dem Straßenbereich weiter zurückgesetztes Staffelgeschoss zu
errichten.
Von der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird Kenntnis
genommen.