Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu den vorgenannten Fragen wird, jeweils unter Beachtung der folgenden Vorgaben, erteilt:

 

Die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung (§ 6 Abs. 4) sind, ggf. mittels Errichtung extensiv begrünter Dächer, einzuhalten. Der hierfür erforderliche rechnerische Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm/h ausreichend ist; der Entwurfsverfasser hat im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens zu bestätigen, dass diese Löschwassermenge für das Bauvorhaben ausreichend ist.

 

Hinsichtlich der Überbauung des gemeindlichen Flurstücks 90, Gemarkung Rottenberg, ist vor Erteilung der späteren Baugenehmigung eine notarielle Vereinbarung abzuschließen in der die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Bebauung festgelegt werden.

 

Das in Variante 2 dargestellte zweite Obergeschoss (Penthaus) ist als ein gegenüber dem Straßenbereich weiter zurückgesetztes Staffelgeschoss zu errichten.

 

Von der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird Kenntnis genommen.