Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Satteldach und drei Wohneinheiten auf dem Grundstück als Ersatzbau für das Gebäude Hauptstraße 196 kann dann in Aussicht gestellt werden, wenn

 

-            dieses Ersatzgebäude, zur Verbesserung der dortigen Ausfahrtsituation (freie Sicht auf den dortigen Gehweg bzw. in die Hauptstraße), in einem Abstand von mindestens drei Meter vom öffentlichen Bereich entfernt errichtet wird. Diesbezüglich wird auf die Anordnung der Gebäude Hauptstraße 190, 192 und 194 verwiesen.

-            hinsichtlich der Begrünung, i. B. des Vorgartenbereichs, künftig die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von zwei Gebäuden auf dem Anwesen kann dann in Aussicht gestellt werden, wenn

 

-            das südlich (rückwärtig) angeordnete Gebäude im Maß der baulichen Nutzung dem benachbarten Wohnhaus Hauptstraße 194 a anpasst wird,

-            die hierzu erforderlichen Stellplätze nördlich dieses rückwärtigen Gebäudes errichtet werden,

-            zur Einhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses der Hauptnutzungsarten Wohnen und Gewerbe im gegenständlichen Bereich ein entsprechender Nutzungsanteil für nicht wesentlich störendes Gewerbe auf dem Gesamtgrundstück erbracht wird,

-            das nördlich (an der Straße) angeordnete zweigeschossige Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss, zur Verbesserung der dortigen Ausfahrtsituation, in einem Abstand von mindestens drei Meter vom öffentlichen Bereich entfernt errichtet wird,

-       hinsichtlich der Begrünung, i. B. des Vorgartenbereichs, die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten werden.