Sitzung: 09.07.2019 BA/063/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die
Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Satteldach und drei Wohneinheiten
auf dem Grundstück als Ersatzbau für das Gebäude Hauptstraße 196 kann
dann in Aussicht gestellt werden, wenn
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dieses Ersatzgebäude, zur Verbesserung der dortigen
Ausfahrtsituation (freie
Sicht auf den dortigen Gehweg bzw. in die Hauptstraße), in einem
Abstand von mindestens drei Meter vom öffentlichen Bereich entfernt errichtet
wird. Diesbezüglich wird auf die Anordnung der Gebäude Hauptstraße 190, 192 und
194 verwiesen.
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hinsichtlich der Begrünung, i. B. des
Vorgartenbereichs, künftig die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten
werden.
Das gemeindliche Einvernehmen für die
Errichtung von zwei Gebäuden auf dem Anwesen kann dann in Aussicht
gestellt werden, wenn
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das
südlich (rückwärtig) angeordnete Gebäude im Maß der baulichen Nutzung dem
benachbarten Wohnhaus Hauptstraße 194 a anpasst wird,
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die
hierzu erforderlichen Stellplätze nördlich dieses rückwärtigen Gebäudes errichtet
werden,
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zur
Einhaltung eines ausgewogenen Verhältnisses der Hauptnutzungsarten Wohnen und
Gewerbe im gegenständlichen Bereich ein entsprechender Nutzungsanteil für nicht
wesentlich störendes Gewerbe auf dem Gesamtgrundstück erbracht wird,
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das
nördlich (an der Straße) angeordnete zweigeschossige Gebäude mit ausgebautem
Dachgeschoss, zur Verbesserung der dortigen Ausfahrtsituation, in einem Abstand von mindestens drei
Meter vom öffentlichen Bereich entfernt errichtet wird,
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hinsichtlich der Begrünung, i. B. des
Vorgartenbereichs, die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten
werden.