Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet konzipierte und zur Verfügung stehende Löschwassermenge (96 cbm/h für die Dauer von zwei Stunden) ausreichend ist.

 

Über die nachbarschaftsrechtlichen Belange wird die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg befinden.