Sitzung: 09.07.2019 BA/063/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter
Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
-
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte
Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet konzipierte
und zur Verfügung stehende Löschwassermenge (96 cbm/h für die Dauer von zwei
Stunden) ausreichend ist.
Über die nachbarschaftsrechtlichen Belange wird die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg befinden.