Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorliegenden Planung wird gegenwärtig nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen dann zu erteilen, wenn in einer geänderten Planung eine ausreichende Vorgartenbegrünung vorgesehen wird.

 

Im Bereich des Vorgartens werden Flächen zu 50 % als begrünt (gärtnerisch gestaltet) anerkannt, wenn diese mit wasserdurchlässigen Schotter- oder Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), mit dem hierfür erforderlichen Unterbau samt Tragschicht, errichtet werden. Eine vollständige Versiegelung des Vorgartenbereichs (5-Meter-Bereich ab öffentlicher Verkehrsfläche) mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen wird jedoch nicht zugestanden. Hier ist zumindest an einer Grundstücksgrenze ein ca. 1,5 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen.