Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem angefragten Bauvorhaben (siehe vorstehende Fragen A bis D) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Die private Entwässerung des zusätzlich beantragten Wohngebäudes muss technisch möglich und rechtlich gesichert sein bzw. werden.

 

Das Landratsamt Aschaffenburg wird gebeten

 

-       im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, aufgrund der künftig vorgesehenen, unmittelbar benachbarten Wohn- und Gewerbenutzung, die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.

 

-       den Antragsteller anzuhalten von geeigneter Stelle eine Analyse der Hochwassersituation und der Verträglichkeit, bzw. der Auswirkungen des geplanten Vorhabens für das eigene, aber auch für benachbarte Grundstücke vornehmen zu lassen und die diesbezüglichen Ergebnisse in seiner Planung zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass:

 

-       aufgrund der Nähe zum Gewässer Feldkahl für das Grundstück eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-       für der Bauherrn aufgrund der Genehmigung keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-       für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.