Sitzung: 08.10.2019 BA/066/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem angefragten Bauvorhaben (siehe vorstehende Fragen A bis D)
wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
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Die private Entwässerung des zusätzlich beantragten Wohngebäudes muss
technisch möglich und rechtlich gesichert sein bzw. werden.
Das Landratsamt
Aschaffenburg wird gebeten
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im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, aufgrund der künftig vorgesehenen,
unmittelbar benachbarten Wohn- und Gewerbenutzung, die Untere
Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.
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den Antragsteller anzuhalten von geeigneter Stelle eine Analyse der
Hochwassersituation und der Verträglichkeit, bzw. der Auswirkungen des
geplanten Vorhabens für das eigene, aber auch für benachbarte Grundstücke
vornehmen zu lassen und die diesbezüglichen Ergebnisse in seiner Planung zu
berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
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aufgrund der Nähe zum Gewässer Feldkahl für das Grundstück eine
Überschwemmungsgefahr besteht,
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für der Bauherrn aufgrund der Genehmigung keine Schadensersatzansprüche
gegen den Markt Hösbach bestehen wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch
Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
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für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich
zuständig ist.