Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für die vorgelegte Variante 3 wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (öffentliche Grünfläche – Spielplatz) unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Zufahrt zu dem Carport auf dem Spielplatzgrundstück (712/19, Gemarkung Hösbach) hat über das Anwesen Am Hauenboden 6 (Flurstück 712/42, Gemarkung Hösbach) zu erfolgen und ist grundbuchrechtlich zu sichern.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden.