Sitzung: 17.10.2019 MGR/072/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Anwesend: 23
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt,
·
die
Möglichkeiten zur Innenentwicklung und Nachverdichtung konsequent und vorrangig
zu nutzen.
·
die
Aktivierung von bereits ausgewiesenem Bauland und von Baulücken durch eine
gezielte Eigentümeransprache, sowie durch den planmäßigen und langfristigen
Einsatz der Instrumente des Baugesetzbuches (Bauverpflichtung, allgemeines
Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtssatzung, Bauleitplanung im Bestand, Aufhebung von
Bebauungsplänen, Sanierungssatzungen) zu fördern.
·
in
den Ortsmitten bestehende Nachverdichtungspotenziale vorrangig für
Wohnentwicklung zu nutzen. Soweit das möglich ist, will die Gemeinde
entsprechende Flächen erwerben, ggf. teilräumliche Entwicklungskonzepte
erstellen und die neu auszuweisenden Flächen anschließend auf der Grundlage
dieser Konzepte mit Bauverpflichtung entwickeln bzw. vermarkten.