Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Anwesend: 23

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt,

 

·         die Möglichkeiten zur Innenentwicklung und Nachverdichtung konsequent und vorrangig zu nutzen.

 

·         die Aktivierung von bereits ausgewiesenem Bauland und von Baulücken durch eine gezielte Eigentümeransprache, sowie durch den planmäßigen und langfristigen Einsatz der Instrumente des Baugesetzbuches (Bauverpflichtung, allgemeines Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtssatzung, Bauleitplanung im Bestand, Aufhebung von Bebauungsplänen, Sanierungssatzungen) zu fördern.

 

·         in den Ortsmitten bestehende Nachverdichtungspotenziale vorrangig für Wohnentwicklung zu nutzen. Soweit das möglich ist, will die Gemeinde entsprechende Flächen erwerben, ggf. teilräumliche Entwicklungskonzepte erstellen und die neu auszuweisenden Flächen anschließend auf der Grundlage dieser Konzepte mit Bauverpflichtung entwickeln bzw. vermarkten.