Sitzung: 05.11.2019 BA/067/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindlichen
Einvernehmen wird erteilt, wenn
1.
aus
Gründen der Verkehrssicherheit der Mindestabstand des Wohnhauses zum
öffentlichen Bereich mindestens 1,50 m beträgt
2.
die
Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7098/32 dinglich gesichert sind
Der Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiterzuleiten, wenn vorstehenden Punkte durchgeführt sind.