Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindlichen Einvernehmen wird erteilt, wenn

1.      aus Gründen der Verkehrssicherheit der Mindestabstand des Wohnhauses zum öffentlichen Bereich mindestens 1,50 m beträgt

2.      die Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7098/32 dinglich gesichert sind

 

Der Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiterzuleiten, wenn vorstehenden Punkte durchgeführt sind.