Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat:

 

A: Sternenkinder

 

In § 14 (Reihen-/ Einzelgrabstätten) wird Abs. 4 eingefügt:

 

„(4) Für Früh- und Totgeburten steht ein Grabfeld im Friedhof „An der Maas“ zur Verfügung“. Grabmale und Einfassungen, sowie sonstige Gestaltungsmöglichkeiten sind hier nicht vorgesehen. Die Grabpflege wird seitens des Marktes Hösbach übernommen.

 

In § 15 Abs. 2  der Friedhofssatzung erfolgt die Hinzufügung des Buchstaben „f“.

 

„f)  Gräber für Früh- und Totgeburten“

 

In der Friedhofsgebührensatzung erfolgt die Festsetzung der Gebühr von € 50,00 für einen Grabplatz (Laufzeit: 10 Jahre) im Feld „Gräber für Früh- und Totgeburten“.

 

B: Abdeckung der Urnengräber

 

In § 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird ein zweiter Satz hinzugefügt.

 

„Bei Urnenerdgräbern ist die Abdeckung der Gräber mit Steinplatten bis zu einem Anteil von zwei Dritteln der Fläche zulässig.“

 

 

C: Nutzung des Erdcontainers

 

Der Erdcontainer wird abgeschafft. Laut der gültigen Friedhofssatzung bleiben die Bestatter zur Entsorgung des Erdreichs verpflichtet.

 

 

D: Öffnen und Freiräumen der Urnenwände

 

Das Öffnen und Freiräumen der Urnenwände sowie die Beisetzung der Asche erfolgt künftig durch Mitarbeiter des Marktes Hösbach.

 

 

E: Steinplatten für die Stelle am Grabfeld „UF“

 

Die Kosten für die Beschaffung der Steinplatte und das Setzen der Steinplatte wird auf € 200,00 pauschal festgesetzt.