Sitzung: 06.02.2020 HA/027/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschlussempfehlung an den Marktgemeinderat:
A: Sternenkinder
In § 14 (Reihen-/ Einzelgrabstätten) wird Abs. 4 eingefügt:
„(4) Für Früh- und Totgeburten steht ein Grabfeld im Friedhof „An der
Maas“ zur Verfügung“. Grabmale und Einfassungen, sowie sonstige
Gestaltungsmöglichkeiten sind hier nicht vorgesehen. Die Grabpflege wird
seitens des Marktes Hösbach übernommen.
In § 15 Abs. 2 der Friedhofssatzung
erfolgt die Hinzufügung des Buchstaben „f“.
„f) Gräber für Früh- und
Totgeburten“
In der Friedhofsgebührensatzung erfolgt die Festsetzung der Gebühr von €
50,00 für einen Grabplatz (Laufzeit: 10 Jahre) im Feld „Gräber für Früh- und
Totgeburten“.
B: Abdeckung der
Urnengräber
In § 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird ein zweiter Satz hinzugefügt.
„Bei Urnenerdgräbern ist die Abdeckung der Gräber mit Steinplatten bis
zu einem Anteil von zwei Dritteln der Fläche zulässig.“
C: Nutzung des
Erdcontainers
Der Erdcontainer wird abgeschafft. Laut der gültigen Friedhofssatzung
bleiben die Bestatter zur Entsorgung des Erdreichs verpflichtet.
D: Öffnen und
Freiräumen der Urnenwände
Das Öffnen und Freiräumen der Urnenwände sowie die Beisetzung der Asche
erfolgt künftig durch Mitarbeiter des Marktes Hösbach.
E: Steinplatten
für die Stelle am Grabfeld „UF“
Die Kosten für die Beschaffung der Steinplatte und das Setzen der
Steinplatte wird auf € 200,00 pauschal festgesetzt.