Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die vorgelegte Stellplatzplanung wird nicht anerkannt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Zusätzlich zu den in der Baugenehmigung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 27. Juli 1989 für das Anwesen Hauptstraße 86 geforderten fünfzehn Stellplätze sind für das neue Wohngebäude weitere Stellplätze, entsprechend den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung, nachzuweisen oder abzulösen.