Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Die vorgelegte Stellplatzplanung wird nicht anerkannt.
Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
Zusätzlich zu den in der Baugenehmigung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 27. Juli 1989 für das Anwesen Hauptstraße 86 geforderten fünfzehn Stellplätze sind für das neue Wohngebäude weitere Stellplätze, entsprechend den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung, nachzuweisen oder abzulösen.