Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Von einer etwaig erforderlichen Abweichung von den einzuhaltenden Abstandsflächen
bzw. einer etwaigen Abstandsflächenübernahme wird Kenntnis genommen.
Das gemeindliche
Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Anfahrbarkeit der beiden erforderlichen Stellplätze
(Altfallregelung) muss gewährleistet werden.