Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sowie zu der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans (Wandhöhe, Fassadenbegrünung) wird
unter Beachtung der
folgenden Vorgaben
erteilt:
Die Stützwände im Einmündungsbereich zur westlichen (und auch ggf. zur östlichen) Stichstraße dürfen maximal 1 m hoch werden und die dort vorgesehenen Auffüllungen sind im Sichtbereich zum dortigen Rad- und Fußweg zu reduzieren um die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht zu gefährden.
Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm ausreichend ist. Entsprechend darf der Löschwasserbedarf für das gesamte Anwesen Frohnradstraße 7 und 9 insgesamt 96cbm/2 h nicht übersteigen. Eine entsprechende Bestätigung eines Brandschutzsachverständigen ist vorzulegen.
Die Zustimmung zu der in der Fußnote 4) der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgesehenen mitarbeiterbezogenen Ausnahmeregelung erfolgt unter der Voraussetzung, dass für das beantragte Bauvorhaben insgesamt 93 Stellplätze errichtet werden.
Für den Wegfall der Fassadenbegrünung sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen.
Weitergehende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.