Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, sowie zu der erforderlichen Ausnahme (Betriebswohnung) und der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans (Wandhöhe) wird
unter Beachtung der
folgenden Vorgaben
erteilt:
Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm ausreichend ist. Entsprechend darf der Löschwasserbedarf für das gesamte Anwesen insgesamt 96cbm/2 h nicht übersteigen. Sofern seitens des Landratsamtes nicht die Bestätigung eines Brandschutzsachverständigen gefordert wird ist die Abteilung Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht im Landratsamt Aschaffenburg entsprechend zu beteiligen.
Weitergehende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.