Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Das nach Westen freigelegte Untergeschoss des bestehenden Gebäudes ist in der Planung, zwecks der erforderlichen Vermaßung der Wandhöhe, ausreichend darzustellen.

 

Die Vorgaben des künftigen Bebauungsplans »Gewerbepark Frohnrad Teilbebauungsplan 1« sind zwingend einzuhalten.

 

Auf die Vorgabe (unter Hinweise) im Bebauungsplan, Flachdächer und flachgeneigte Dachflächen extensiv zu begrünen wird hingewiesen.

 

Die vorgelegte Stellplatzplanung ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen. Etwaig erforderliche zusätzliche Stellplätze sind nachzuweisen oder abzulösen.