Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Das nach Westen freigelegte Untergeschoss des bestehenden Gebäudes ist in der Planung, zwecks der erforderlichen Vermaßung der Wandhöhe, ausreichend darzustellen.
Die Vorgaben des künftigen
Bebauungsplans »Gewerbepark Frohnrad
Teilbebauungsplan 1« sind zwingend einzuhalten.
Auf die Vorgabe
(unter Hinweise) im Bebauungsplan, Flachdächer und flachgeneigte Dachflächen
extensiv zu begrünen wird hingewiesen.
Die vorgelegte Stellplatzplanung ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen. Etwaig erforderliche zusätzliche Stellplätze sind nachzuweisen oder abzulösen.