Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird unter Beachtung des folgenden Hinweises erteilt:

 

Der in den Baugrundstücken bzw. im gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 90, Gemarkung Rottenberg vorhandene öffentliche Kanal, samt etwaiger Grundstücksanschlüsse, sind vor einer Überbauung dinglich zu sichern, möglicherweise auszutauschen, zu verlegen sowie mit zusätzlichen Revisionsschächten zu versehen. Die diesbezügliche Grundlagenermittlung und Aufarbeitung wird durch das Ingenieurbüro Deutschmann, Hösbach erfolgen. Anschließend ist eine Kostenregelung zu erarbeiten. Die Überbauung des gemeindlichen Grundstücks Flur-Nr. 90, Gemarkung Rottenberg, kann erst nach Abschluss einer notarielle Vereinbarung erfolgen in der die Rechte und Pflichte im Zusammenhang mit der beantragten Bebauung festgelegt werden.