Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird unter Beachtung des folgenden Hinweises
erteilt:
Der in den Baugrundstücken bzw. im gemeindlichen Grundstück
Flur-Nr. 90, Gemarkung Rottenberg vorhandene öffentliche Kanal, samt etwaiger
Grundstücksanschlüsse, sind vor einer Überbauung dinglich zu sichern,
möglicherweise auszutauschen, zu verlegen sowie mit zusätzlichen
Revisionsschächten zu versehen. Die diesbezügliche Grundlagenermittlung und
Aufarbeitung wird durch das Ingenieurbüro Deutschmann, Hösbach erfolgen.
Anschließend ist eine Kostenregelung zu erarbeiten. Die Überbauung des
gemeindlichen Grundstücks Flur-Nr. 90, Gemarkung Rottenberg, kann erst nach
Abschluss einer notarielle Vereinbarung erfolgen in der die Rechte und Pflichte
im Zusammenhang mit der beantragten Bebauung festgelegt werden.