Beschluss:
Der Bauantrag wird bis zur Klärung der folgenden offenen Punkte zurückgestellt.
1.
Herstellung
des Weges von der Wenighösbacher Straße (auf Höhe des Anwesens Lippert) bis zum
Anwesen Flunkerhof
Von der Verwaltung wäre zu klären, wer
die Kosten für die Herstellung des Weges übernimmt. Der jetzige Belag wäre
nicht für Pkw’s in jeder Jahreszeit geeignet und nicht für ein vermehrtes
Verkehrsaufkommen ausgelegt.
2.
Voraussetzung
für die Zustimmung zum Bauvorhaben ist die Vorlage der Privilegierung.
Mehrheitlich beschlossen Ja 8
Nein 1 Anwesend 9