Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für den geplanten Neubau eines Betriebsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Zur Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Frohnrad - Erweiterung Nord" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Der Bauherr wird gebeten, dass Gebäude entsprechend der Empfehlung der Kreisbauverwaltung einzustellen, wenn dies mit den betrieblichen Abläufen vereinbar ist.