Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Die Zufahrt und die Verlegung der Versorgungsleitungen der beiden zukünftig eigenständigen Grundstücke HausNr. 8 und 8 a muss über das Grundstück Fl.-Nr. 22 entweder über ein Geh- und Fahrtrecht bzw. Leitungsrecht oder als Gemeinschaftsgrundstück geregelt werden.