Sitzung: 22.09.2015 BA/009/2015
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Für den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Die Zufahrt und die Verlegung der Versorgungsleitungen der beiden zukünftig eigenständigen Grundstücke HausNr. 8 und 8 a muss über das Grundstück Fl.-Nr. 22 entweder über ein Geh- und Fahrtrecht bzw. Leitungsrecht oder als Gemeinschaftsgrundstück geregelt werden.