Sitzung: 22.09.2015 BA/009/2015
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Dem Bauvorhaben – Neubau Wohn- und Geschäftshaus- wird das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich dessen erteilt, dass die beiden Grundstücke Fl.Nr. 9959/5 und 9959/6 verschmolzen werden.
Zur Erteilung einer Befreiung gem. § 31 BauGB wird hinsichtlich der geplanten Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite, und der Überschreitung der Wandhöhe im Bereich des Querbaus auf nordwestlicher Seite des Gebäudes, sowie der Errichtung von Garagen/Stellplätzen im Erdgeschoss des Gebäudes das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen wird hingewiesen.