Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.         Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung des Marktes Hösbach

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:

 

§  1

Haushaltsplan

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           32.237.900 €

 

im   Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           16.818.100 €

 

ab.

 

 

§  2

Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  7.800.800 € festgesetzt.

 

§  3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 12.050.000 € festgesetzt.

 

§  4

Steuerhebesätze

 

Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-

gesetzt:

 

1.    Grundsteuer

       a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A )                       310 %

       b)    für die Grundstücke ( Grundsteuer B )                                                                 310 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                             330 %

§  5

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

 

§  6

Stellenplan

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§  7

Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 

2.    Der vorgelegte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 werden beschlossen.

 

3.    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und der Stellenplan für das Jahr 2020 in der

       vorliegenden Fassung werden beschlossen.