Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das Ingenieurbüro Deutschmann wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich der bestehenden Kanalleitungen und der dortigen Kanalbauwerke, samt der hierfür erforderlichen Arbeitsbreiten, das Bauvorhaben des Antragstellers im beantragten Umfang errichtet werden kann.

 

Sofern die bestehenden Kanalbauwerke und Leitungen nicht ausreichend notariell gesichert sind ist eine Vereinbarung zu schließen in der die Rechte und Pflichte im Zusammenhang mit der beantragten Bebauung festgelegt werden.

 

Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen. Entsprechend gilt das Einvernehmen als gegenwärtig nicht erteilt.

 

Die bestehende Nutzung der gemeindlichen Wegefläche (Teilfläche Flur-Nr. 68, Gemarkung Hösbach), zwischen den Anwesen Brunnenstraße 16 und Brunnenstraße 18, als Zufahrt zu dem Bauvorhaben des Antragstellers samt Stellplatz ist, sofern rechtlich möglich, vertraglich zu regeln oder allgemein zugänglich zu gestalten. Grundsätzlich ist eine notarielle Dienstbarkeit erforderlich sofern diese Grundstücksteilfläche nicht auch als Straßenfläche gewidmet ist. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

 

Von der beantragten Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen wird Kenntnis genommen.