Sitzung: 19.05.2020 BA/073/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das Ingenieurbüro
Deutschmann wird beauftragt zu prüfen, ob im Bereich der bestehenden
Kanalleitungen und der dortigen Kanalbauwerke, samt der hierfür erforderlichen
Arbeitsbreiten, das Bauvorhaben des Antragstellers im beantragten Umfang
errichtet werden kann.
Sofern die
bestehenden Kanalbauwerke und Leitungen nicht ausreichend notariell gesichert
sind ist eine Vereinbarung zu schließen in der die Rechte und Pflichte im
Zusammenhang mit der beantragten Bebauung festgelegt werden.
Anschließend wird
die Verwaltung ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu
erteilen. Entsprechend gilt das Einvernehmen als gegenwärtig nicht erteilt.
Die bestehende Nutzung
der gemeindlichen Wegefläche (Teilfläche Flur-Nr. 68, Gemarkung Hösbach),
zwischen den Anwesen Brunnenstraße 16 und Brunnenstraße 18, als Zufahrt zu dem
Bauvorhaben des Antragstellers samt Stellplatz ist, sofern rechtlich möglich,
vertraglich zu regeln oder allgemein zugänglich zu gestalten. Grundsätzlich ist
eine notarielle Dienstbarkeit erforderlich sofern diese Grundstücksteilfläche
nicht auch als Straßenfläche gewidmet ist. Die Verwaltung wird beauftragt eine
entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Von der beantragten Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen
wird Kenntnis genommen.