Sitzung: 19.05.2020 BA/073/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die überarbeitete
Planung ist von der Verwaltung noch abschließend zu prüfen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ersteller des Bebauungsplans »Hauptstraße West«, das gemeindliche Einvernehmen für die
beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Anzahl der
Geschosse, Wandhöhe, Gebäudehöhe, Kniestock, GRZ), unter Beachtung der
folgenden Vorgabe zu erteilen:
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für den Gewerbebetrieb ist unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorgaben auf dem Grundstück nachzuweisen.