Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die überarbeitete Planung ist von der Verwaltung noch abschließend zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ersteller des Bebauungsplans »Hauptstraße West«, das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Anzahl der Geschosse, Wandhöhe, Gebäudehöhe, Kniestock, GRZ), unter Beachtung der folgenden Vorgabe zu erteilen:

 

Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für den Gewerbebetrieb ist unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorgaben auf dem Grundstück nachzuweisen.