Sitzung: 19.05.2020 BA/073/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Bestandsparkplätze im seitlichen/östlichen Grünstreifen,
Unterbrechung des östlichen Grünstreifens, Einfriedungsvorgaben,
Parkplatzbreite im Grünstreifen an der Frohnradstraße, Zufahrtsverbreiterung
Frohnradstraße und Zeppelinstraße, zusätzliche dritte Ausfahrt an der
Frohnradstraße) wird bei Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
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Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte
Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet
konzipierte und zur Verfügung stehende Löschwassermenge (96cbm/2 h) ausreichend
ist.
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Die
Bereiche die als Zufahrts-, Umfahrungs-, sowie auch als Stellplatzflächen über
den Bestand hinaus versiegelt werden sind, entsprechend der Antragstellung, mit
wasserdurchlässigen Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B.
Rasengittersteinen), jeweils mit den hierfür erforderlichen Tragschichten, zu
errichten.
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Im
Bereich der Zeppelinstraße ist eine zusätzliche Grünfläche (mit Baumpflanzung),
wie per E-Mail am 18. Mai 2020 vorgelegt, anzulegen.
- Die Bepflanzung ist entsprechend der im Bebauungsplan getroffenen Vorgaben zu konkretisieren.