Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Bestandsparkplätze im seitlichen/östlichen Grünstreifen, Unterbrechung des östlichen Grünstreifens, Einfriedungsvorgaben, Parkplatzbreite im Grünstreifen an der Frohnradstraße, Zufahrtsverbreiterung Frohnradstraße und Zeppelinstraße, zusätzliche dritte Ausfahrt an der Frohnradstraße) wird bei Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet konzipierte und zur Verfügung stehende Löschwassermenge (96cbm/2 h) ausreichend ist.

-       Die Bereiche die als Zufahrts-, Umfahrungs-, sowie auch als Stellplatzflächen über den Bestand hinaus versiegelt werden sind, entsprechend der Antragstellung, mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), jeweils mit den hierfür erforderlichen Tragschichten, zu errichten.

-       Im Bereich der Zeppelinstraße ist eine zusätzliche Grünfläche (mit Baumpflanzung), wie per E-Mail am 18. Mai 2020 vorgelegt, anzulegen.

-       Die Bepflanzung ist entsprechend der im Bebauungsplan getroffenen Vorgaben zu konkretisieren.