Beschluss:
1. Für das Jahr 2014 und das Jahr 2015 wird ein
Zuschuss in Höhe von 2/3 der angefallenen bzw. anfallenden Kosten für den
Fahrdienst gewährt. Für das Jahr 2014 beläuft sich der Zuschuss € auf 4.446 €.
2. Die jeweiligen Zuschüsse, die auf der
Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt werden, werden hälftig
aus Haushaltsmitteln und hälftig aus den, dem Markt Hösbach von der
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten
Spendenmitteln finanziert.