Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Aschaff, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten

durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (10,3 m Wandhöhe, 3 Vollgeschosse) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Grundstücksverschmelzung ist durchzuführen sobald diese rechtlich möglich ist.

 

Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm ausreichend ist. Entsprechend darf der Löschwasserbedarf für das gesamte Anwesen insgesamt 96cbm bezogen auf einen Zeitraum von 2 h nicht übersteigen. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens ist hierzu eine Bestätigung eines Brandschutzsachverständigen vorzulegen.

 

Die in den Planungsunterlagen weitergehend dargestellten Bauvorhaben sind nicht Gegenstand der Antragstellung und dieser Beschlussfassung.