Sitzung: 15.09.2020 BA/076/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten
durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.