Sitzung: 06.10.2020 BA/077/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
Die mit der Erschließung des zusätzlichen Wohnhauses verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.