Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Antragsteller wird auf eigene Kosten, auch hinsichtlich des Unterhalts, zugestanden, unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben des Marktes Hösbach für den öffentlichen Bereich (z. B. Material, Dimensionierung, Trassenverlauf, Anzahl der erforderlichen Schachtbauwerke) eine private Anbindung des Anwesens Schimborner Straße 95a an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung vorzunehmen. Hierzu und zur Sicherung der Leitungstrasse wird die Verwaltung ermächtigt einen Vertrag samt notarieller Vereinbarung abzuschließen.

 

Über eine etwaige Übernahme eines Teilabschnitts dieser Leitung samt Übergabeschacht, als künftiger Bestandteil der Entwässerungseinrichtung des Marktes Hösbach, gegen Kostenerstattung dieses Teilabschnitts mit Schacht, wird in einer späteren Sitzung, nach Ermittlung der tatsächlichen Kosten, entschieden. Ein Anspruch auf Übernahme mit Kostenerstattung besteht für den Antragsteller ausdrücklich nicht.

 

In dieser Vereinbarung wird auch darauf hingewiesen bzw. festgeschrieben, dass

 

-               aufgrund der Nähe zum Gewässer Feldkahl für das gegenständliche Grundstück eine Überschwemmungsgefahr besteht,

-               für den Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,

-               für den baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.