Sitzung: 10.11.2020 BA/078/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Dem Antragsteller
wird auf eigene Kosten, auch hinsichtlich des Unterhalts, zugestanden, unter
Berücksichtigung der technischen Vorgaben des Marktes Hösbach für den
öffentlichen Bereich (z. B. Material, Dimensionierung, Trassenverlauf, Anzahl
der erforderlichen Schachtbauwerke) eine private Anbindung des Anwesens
Schimborner Straße 95a an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung
vorzunehmen. Hierzu und zur Sicherung der Leitungstrasse wird die Verwaltung
ermächtigt einen Vertrag samt notarieller Vereinbarung abzuschließen.
Über eine etwaige
Übernahme eines Teilabschnitts dieser Leitung samt Übergabeschacht, als
künftiger Bestandteil der Entwässerungseinrichtung des Marktes Hösbach, gegen
Kostenerstattung dieses Teilabschnitts mit Schacht, wird in einer späteren
Sitzung, nach Ermittlung der tatsächlichen Kosten, entschieden. Ein Anspruch
auf Übernahme mit Kostenerstattung besteht für den Antragsteller ausdrücklich
nicht.
In dieser
Vereinbarung wird auch darauf hingewiesen bzw. festgeschrieben, dass
-
aufgrund
der Nähe zum Gewässer Feldkahl für das gegenständliche Grundstück eine
Überschwemmungsgefahr besteht,
-
für den
Grundstückseigentümer und seine Rechtsnachfolger keine Schadensersatzansprüche
gegen den Markt Hösbach bestehen, wenn an seinen baulichen Anlagen Schäden
durch Hochwasser oder Geschiebe entstehen sollten,
-
für den
baulichen Hochwasserschutz der Bauherr eigenverantwortlich zuständig ist.