Sitzung: 10.11.2020 BA/078/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden hinsichtlich der nachzuweisenden Stellplätze nicht eingehalten.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten,
durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.