Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden hinsichtlich der nachzuweisenden Stellplätze nicht eingehalten.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.