Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die vorgelegten Varianten 1 und 2 widersprechen der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche. Hierdurch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Eine gesicherte Erschließung ist nicht gegeben; das gemeindliche Einvernehmen kann demnach zu diesen beiden Varianten 1 und 2 nicht erteilt werden.

 

Bei der vorgelegten Variante 3 handelt es sich nicht um eine untergeordnete bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes Schützenweg 6 und 8; ein Einfügen dieses Bauvorhabens in eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist nicht gegeben, hierdurch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Eine gesicherte Erschließung ist nicht gegeben; das gemeindliche Einvernehmen kann zu dieser Variante 3 nicht erteilt werden.