Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die zwischenzeitlich neu gebildeten Flurstücke 64/4 und 64/3, jeweils Gemarkung Feldkahl, sind zu verschmelzen.

 

Alternativ sind bezüglich des Flurstücks 64/3, Gemarkung Feldkahl,

 

- das Geh-und Fahrtrecht sowie

- das Recht zur Verlegung der privaten Versorgungsleitungen

 

notariell zu sichern.

 

Die Baugrundstücke Flur-Nr. 64/4 und 65/2, jeweils Gemarkung Feldkahl, sind zu verschmelzen.

 

Für das Bauvorhaben sind drei selbstständig anfahrbare Stellplätze in ausreichender Größe nachzuweisen.

 

Die mit der Erschließung des Grundstücks über das Flurstück 64/3, Gemarkung Feldkahl verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.