Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die
zwischenzeitlich neu gebildeten Flurstücke 64/4 und 64/3, jeweils Gemarkung
Feldkahl, sind zu verschmelzen.
Alternativ sind
bezüglich des Flurstücks 64/3, Gemarkung Feldkahl,
- das Geh-und
Fahrtrecht sowie
- das Recht zur
Verlegung der privaten Versorgungsleitungen
notariell zu
sichern.
Die Baugrundstücke Flur-Nr.
64/4 und 65/2, jeweils Gemarkung
Feldkahl, sind zu verschmelzen.
Für das Bauvorhaben
sind drei selbstständig anfahrbare Stellplätze in ausreichender Größe
nachzuweisen.
Die mit der
Erschließung des Grundstücks über das Flurstück 64/3, Gemarkung Feldkahl verbundenen
Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.