Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu der geänderten Planung a) Gartentreppe samt Stützmauer und b) Stützmauer im Zufahrtsbereich wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Stützmauer im Bereich vor der Garage darf erst in einem Abstand von 50cm nach der Grundstückgrenze beginnen und auf den ersten 3m nicht höher als 80 cm sein.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung bzw. Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans(c)Geländeveränderungen mit Stützmauern im rückwärtigen Bereich) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Entwässerungssatzung darf das dort anfallende Grundwasser nicht in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.