Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu der geänderten Planung a) Garagendach-Geländer und b) Wandhöhe und c)
Terrassenüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung bzw. Ausnahme
von den Festsetzungen des Bebauungsplans (d) Geländeveränderungen mit
Stützmauern im rückwärtigen Bereich) wird unter Beachtung der folgenden
Vorgaben erteilt:
Entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Entwässerungssatzung
darf das dort anfallende Grundwasser nicht in die gemeindliche
Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Für etwaige Überschwemmungsschäden
kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird
angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.