Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu der geänderten Planung a) Garagendach-Geländer und b) Wandhöhe und c) Terrassenüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung bzw. Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans (d) Geländeveränderungen mit Stützmauern im rückwärtigen Bereich) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Entwässerungssatzung darf das dort anfallende Grundwasser nicht in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.