Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachgaube) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Der Stellplatz Nr. 1 ist entsprechend der Antragstellung mit wasserdurchlässigem Schotterrasen herzustellen (Altfallregelung).

 

Die vorgesehene Anordnung der Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg hinsichtlich der Anfahrbarkeit und der Nutzbarkeit zu überprüfen.