Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachgaube) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Der Stellplatz Nr. 1 ist entsprechend der Antragstellung mit wasserdurchlässigem Schotterrasen herzustellen (Altfallregelung).
Die vorgesehene Anordnung der Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg hinsichtlich der Anfahrbarkeit und der Nutzbarkeit zu überprüfen.