Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung
der folgenden Vorgaben erteilt:
Um die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht zu
beeinträchtigen, muss die Südseite der vorgesehenen Durchfahrt, auf den ersten
drei Metern ab dem öffentlichen Bereich, seitlich offen errichtet werden.
Der Verwaltung wird zur Verbreiterung des Gehwegs aufgetragen, die
zwischen dem Gehweg Flur-Nr. 406/1 und dem bestehenden Gebäude Flur-Nr. 406,
jeweils Gemarkung Hösbach liegende private Fläche zu erwerben.