Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Um die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht zu beeinträchtigen, muss die Südseite der vorgesehenen Durchfahrt, auf den ersten drei Metern ab dem öffentlichen Bereich, seitlich offen errichtet werden.

 

Der Verwaltung wird zur Verbreiterung des Gehwegs aufgetragen, die zwischen dem Gehweg Flur-Nr. 406/1 und dem bestehenden Gebäude Flur-Nr. 406, jeweils Gemarkung Hösbach liegende private Fläche zu erwerben.