Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Vom vorliegenden Bauantrag wird Kenntnis genommen.

 

Vor einer Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen bedarf es noch

 

-     einer Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Aschaffenburg im Bezug auf den geringen Waldabstand,

-     einer Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg bezogen auf die Frage, ob für das errichtete Schwimmbecken eine Abstandsflächenübernahme erforderlich ist.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gegenwärtig nicht erteilt.

 

Der Markt Hösbach behält sich ausdrücklich vor, gerichtlich den Rückbau der auf Gemeindegrund errichteten baulichen Anlagen einklagen und die fortgesetzte Nutzung der gemeindlichen Grundstücke unterbinden zu lassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Ortstermin zur Besichtigung des Anwesens zu terminieren.