Sitzung: 19.01.2021 BA/080/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
A) Von der am 18. Januar 2021
vorgelegten Betriebsbeschreibung wird Kenntnis genommen.
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
B) Das Landratsamt
Aschaffenburg hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das Staatliche Bauamt
Aschaffenburg als Träger der angrenzenden Staatsstraße 2307 (Aschaffenburger
Straße) zu beteiligen.
C) Das Landratsamt
Aschaffenburg hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das dortige
Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz bzw. das Wasserwirtschaftsamt zu beteiligen.
Die erforderliche Gewässerunterhaltung muss sichergestellt sein.
D) Die Löschwasserversorgung
muss gesichert sein.
E) Die Entwässerung
muss gesichert sein.
F) Die
Trinkwasserversorgung muss gesichert sein.
G) Die
erforderliche Anzahl der Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu
überprüfen und entsprechend nachzuweisen.
H) Hinsichtlich der
Stellplatzflächen sind die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung zu beachten und die vorliegende Planung ist entsprechend zu
überarbeiten.
I) Die zusätzlich auf dem Anwesen vorgesehene
Versiegelung ist auszugleichen. Das
Landratsamt
Aschaffenburg hat die diesbezüglichen Vorgaben, ggf. unter Beteiligung der
Unteren Naturschutzbehörde, zu konkretisieren. Von der vorgesehenen teilweisen
Dachbegrünung wird in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen.
Der Antragsteller
und dessen Entwurfsverfasser werden über die im Rahmen der heutigen Erörterung
vorgetragenen Anregungen und Hinweise informiert.