Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

A) Von der am 18. Januar 2021 vorgelegten Betriebsbeschreibung wird Kenntnis genommen.

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

B) Das Landratsamt Aschaffenburg hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das Staatliche Bauamt Aschaffenburg als Träger der angrenzenden Staatsstraße 2307 (Aschaffenburger Straße) zu beteiligen.

 

C) Das Landratsamt Aschaffenburg hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens das dortige Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz bzw. das Wasserwirtschaftsamt zu beteiligen. Die erforderliche Gewässerunterhaltung muss sichergestellt sein.

 

D) Die Löschwasserversorgung muss gesichert sein.

 

E) Die Entwässerung muss gesichert sein.

 

F) Die Trinkwasserversorgung muss gesichert sein.

 

G) Die erforderliche Anzahl der Stellplätze ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen und entsprechend nachzuweisen.

 

H) Hinsichtlich der Stellplatzflächen sind die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu beachten und die vorliegende Planung ist entsprechend zu überarbeiten.

 

I) Die zusätzlich auf dem Anwesen vorgesehene Versiegelung ist auszugleichen. Das

Landratsamt Aschaffenburg hat die diesbezüglichen Vorgaben, ggf. unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, zu konkretisieren. Von der vorgesehenen teilweisen Dachbegrünung wird in diesem Zusammenhang Kenntnis genommen.

 

Der Antragsteller und dessen Entwurfsverfasser werden über die im Rahmen der heutigen Erörterung vorgetragenen Anregungen und Hinweise informiert.