Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Überbauung des festgesetzten Grünstreifens) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:

 

Die Versiegelung des im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifens mit einer Fläche von ca. 45 qm ist auf dem Anwesen, z. B. durch die Pflanzung zusätzlicher Obstbäume, auszugleichen. Das Landratsamt Aschaffenburg hat die diesbezüglichen Vorgaben, ggf. unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, zu konkretisieren.