Sitzung: 09.02.2021 BA/081/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im
Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.
Über die
erforderlichen Stellplätze für das bestehende Wohngebäude ist im späteren
Baugenehmigungsverfahren der erforderliche Nachweis zu erbringen.