Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Über die erforderlichen Stellplätze für das bestehende Wohngebäude ist im späteren Baugenehmigungsverfahren der erforderliche Nachweis zu erbringen.