Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze für Garage und Wohnhaus, Traufhöhe, Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

»Für das Grundstück Fl. Nr. 6080/33 der Gemarkung Hösbach ist eine Grunddienstbarkeit zu bestellen, wonach die vom Mischgebiet und Industriegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Nördlich der B26“ ausgehenden Immissionen durch den Eigentümer sowie den Nutzern zu dulden sind. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch das Landratsamt Aschaffenburg, zu bestellen und eine Kopie der notariellen Urkunde bis zur Anzeige der Nutzungsaufnahme vorzulegen.«