Sitzung: 09.02.2021 BA/081/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze für Garage und Wohnhaus, Traufhöhe, Anzahl der
Vollgeschosse, Dachneigung) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben
erteilt:
»Für das Grundstück Fl.
Nr. 6080/33 der Gemarkung Hösbach ist eine Grunddienstbarkeit zu bestellen,
wonach die vom Mischgebiet und Industriegebiet im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Industriegebiet Nördlich der B26“ ausgehenden Immissionen durch
den Eigentümer sowie den Nutzern zu dulden sind. Die beschränkte persönliche
Dienstbarkeit ist zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch das
Landratsamt Aschaffenburg, zu bestellen und eine Kopie der notariellen Urkunde
bis zur Anzeige der Nutzungsaufnahme vorzulegen.«