Sitzung: 09.02.2021 BA/081/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Stützmauer, Grünstreifen) wird erteilt.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragte Ausnahme von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (zwei getrennte den beiden Gewerbeeinheiten zugeordnete
Betriebsleiterwohnungen) wird erteilt.
Entsprechend der
Vorgabe im Bebauungsplan sind die Wohnungen im Betriebsgebäude zu integrieren.
Die dahingehende Beurteilung, ob es sich bei dem Gebäude mit der
Betriebsleiterwohnung für die linke Halle um ein eigenständiges Wohn- und
Bürogebäude handelt obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt.
Ausnahmen hierfür wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.