Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Stützmauer, Grünstreifen) wird erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans (zwei getrennte den beiden Gewerbeeinheiten zugeordnete Betriebsleiterwohnungen) wird erteilt.

 

Entsprechend der Vorgabe im Bebauungsplan sind die Wohnungen im Betriebsgebäude zu integrieren. Die dahingehende Beurteilung, ob es sich bei dem Gebäude mit der Betriebsleiterwohnung für die linke Halle um ein eigenständiges Wohn- und Bürogebäude handelt obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt. Ausnahmen hierfür wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.