Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Kreisstraßenverwaltung ist hinsichtlich der verkehrlichen Belange im Bereich der angrenzenden Kreisstraße AB 2 und aufgrund der dortigen Stützmauer, die sich möglicherweise im dortigen Eigentum befindet, zu beteiligen.

 

Es wird angeregt den Erwerb von Flächen im Bereich der Haibacher Straße für die Errichtung eines Gehwegs zu prüfen und diesbezüglich mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen.

 

Die Anfahrbarkeit der dargestellten Stellplätze hat das Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen.