Sitzung: 09.02.2021 BA/081/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:
Zu 1:
Die Überprüfung
bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen
obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg.
Zu 2.
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des beantragten Satteldachs mit einer Dachneigung von 30° ist
von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend
zu prüfen.
Zu 3.
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des Bauvorhabens samt Staffelgeschoss ist von der Unteren
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.
Hinweis:
Die Betrachtung der
Frage hinsichtlich eines etwaig zusätzlich erforderlichen Grundstücksanschlusses
(Wasser / Kanal) bzw. deren Verlegung ist nicht Gegenstand eines baurechtlichen
Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben der gemeindlichen Wasserabgabesatzung
bzw. der Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der Verwaltung.
Dies wird zur
Kenntnis gegeben.