Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:

 

Zu 1:

 

 

Die Überprüfung bezüglich der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg.

 

Zu 2.

 

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des beantragten Satteldachs mit einer Dachneigung von 30° ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Zu 3.

 

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens samt Staffelgeschoss ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.

 

Hinweis:

 

Die Betrachtung der Frage hinsichtlich eines etwaig zusätzlich erforderlichen Grundstücksanschlusses (Wasser / Kanal) bzw. deren Verlegung ist nicht Gegenstand eines baurechtlichen Verfahrens. Maßgeblich sind die Vorgaben der gemeindlichen Wasserabgabesatzung bzw. der Entwässerungssatzung. Der diesbezügliche Vollzug obliegt der Verwaltung.

 

Dies wird zur Kenntnis gegeben.